Kleines Strafrichter-Brevier: oder: Der überlastete Strafrichter? Wegweiser zur zügigen Urteilsfindung. Rechtsstand: September 2007


 
Arbeitsvermeidungstaktik
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Alle meine Rezensionen ansehen Rezension bezieht sich auf: Kleines Strafrichter-Brevier: oder: Der überlastete Strafrichter? Wegweiser zur zügigen Urteilsfindung. Rechtsstand: September 2007 (Gebundene Ausgabe) Das Buch ist aus meiner Sicht ein wenig eindimensional. Föhrig betrachtet fast alles nur unter dem Blickwinkel der Arbeitsvermeidung. Ein guter Richter, für den er sich fraglos selbst hielt, ist für ihn der, dem es gelingt, Arbeit möglichst zu umgehen oder gar nicht erst anfallen zu lassen. Sein Mitleid und Unverständnis haben Richter, die lange Beschlüsse und Urteile schreiben, die es nicht vermögen, andere Verfahrensbeteiligte in ihre Schranken zu weisen, die sich mit langen Zeugenvernehmungen, ausschweifenden Verteidigeranträgen, übereifrigen Staatsanwälten abgeben und die für die Begründung ihrer Entscheidungen mehr als ein paar knackige Zeilen benötigen.

Seite um Seite stellt er seine schon früh fast zur Vollkommenheit gereifte Fertigkeit vor, Anträge von Verfahrensbeteiligten ins Leere laufen zu lassen oder den Ball an den "Angreifer" zurückzuspielen (vgl. S. 20), Eingaben ohne lange Begründung zu entsprechen oder sie abzulehnen. Kein Verständnis hat er anscheinend für Richter, die gerne die juristische Auseinandersetzung mit dem Staatsanwalt, dem Verteidiger oder dem Obergericht suchen, die Freude haben am Austausch rechtlicher Argumente. Alles vermeidbare Arbeit. Wer um 20 Uhr in der Oper sitzen möchte, kann es sich nicht leisten, lange Entscheidungen zu fertigen (S. 125). Wozu auch? Man macht sich nur angreifbar.

Sicher mag es Richter geben, für die es die Krönung der rechtsprechenden Kunst ist, mit so wenig Arbeit wie möglich unangreifbare Entscheidungen zu produzieren und darin Bestätigung finden, vom Obergericht nicht aufgehoben zu werden, Rechtsmittel von Verteidigung und Staatsanwaltschaft versagen zu sehen. Es entsteht bei der Lektüre der Streitschrift mitunter der Eindruck, daß jede andere Auffassung vom Beruf des Strafrichters aus Sicht des Autors auf dem Unvermögen des bedauernswerten Kollegen beruhe, genauso effizient zu arbeiten wie Föhrig selbst. Als sei die Arbeitsvermeidung der Königsweg zum guten Strafrichter und die allein selig machende Art der Berufsausübung.

Nachdenklich stimmt das Vorwort von Frau Prof. Monika Harms, heutige Generalbundesanwältin und ehemalige Vorsitzende des 5. Strafsenats des BGH, Mitherausgeberin des Buches. Im 5. Strafsenat habe das geflügelte Wort gegolten: "Föhrig wird nicht aufgehoben!" - und zwar nicht "nur" (oha!), weil man ihn hoch geschätzt habe, sondern weil die unter seinem Vorsitz ergangenen Urteile seiner Strafkammer ausnahmslos der revisionsgerichtlichen Nachprüfung standgehalten hätten. Nun, das gilt für 85% aller landgerichtlichen Urteile, ist für sich genommen aber noch kein Qualitätsmerkmal. Das "geflügelte Wort" im 5. Strafsenat klingt dementsprechend auch eher nach einer sich selbsterfüllenden Prophezeiung. Bedarf, wer - wie Föhrig - gleich drei seiner ehemaligen Beisitzer durch unermüdliche Förderung und rekordverdächtiges "Beförderungspotential" - so der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof und Mitherausgeber Clemens Basdorf in einem Nachwort - als Richter am Bundesgerichtshof plazieren konnte, keiner revisionsgerichtlichen Kritik mehr?

Ein erhellendes, wenngleich etwas ermüdendes Psychogramm eines Strafkammervorsitzenden. Vielleicht sollte man in 36 Dienstjahren zwischendurch doch einmal Zivilrechtsfälle bearbeiten... Das Profil des Strafjuristen, sagte einmal der bekannte Strafverteidiger Gerhard Strate, sei durch den jahrelangen Umgang mit dem Bösen und Schlechten häufig etwas verbildet. Er fühle in sich ein untrügliches Gespür für die Richtigkeit seiner Vorurteile. Beweise, die sie widerlegen, sehe er nicht, Beweise, die sie bekräftigen, erkenne er sofort. An diese Worte fühlt man sich bei der Lektüre des Buches manchmal erinnert.
Eine Rezension von Ein Kunde
vom 16. Dezember 2009
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